Wegen eines Verstoßes gegen die Datenschutzverordnung muss die Deutsche Wohnen eine Rekordbuße von 14,5 Millionen Euro zahlen, so berichteten heute verschiedene Presseagenturen.

Bereits im Juni 2017 sei der Verstoß offengelegt und gerügt worden. Trotz Aufforderung habe sich an dem Zustand bis zu einer Untersuchung vor Ort im März dieses Jahres kaum etwas geändert, daher die hohe Strafe, die ca. 1,5% des Jahresumsatzes der „Deutsche Wohnen“ ausmacht.

Die Deutsche Wohnen ist eine börsennotierte Wohnungsgesellschaft, die allein in Berlin einen Bestand von über 100.000 Wohnungen hat.

Bei dieser Unternehmensgröße hätte das Bußgeld noch höher ausfallen können, bis zu 28 Millionen wären möglich gewesen.

Der Bescheid ist allerdings noch nicht rechtskräftig – die „DeuWo“ kann noch Widerspruch einlegen.

Jo. Wolter Immobilien kommentiert:

Ob ein Widerspruch aus Sicht der „DeuWo“ Sinn macht, ist fraglich. Sie sind überführt und hatten über zwei Jahre Zeit, den Mangel zu beseitigen. Das haben sie offenbar ignoriert, bzw. diese Zeit verstreichen lassen.

Darüberhinaus – so berichtet die „Zeit“, nach einem Interview mit der Datenschutzbeauftragten, seien die Verstöße auch besonders eklatant gewesen. Eine Löschung von Daten war im hauseigenen System der DeuWo gar nicht vorgesehen.

Da macht es vielleicht Sinn, die Strafe anzunehmen, statt zu riskieren, daß sie nach einem Urteil noch höher ausfällt.

Inwieweit uns das als Makler und Hausverwalter in Braunschweig betrifft oder betroffen macht? Gar nicht. Zum einen ist die „Deutsche Wohnen“ kein Wettbewerber, die Dimensionen in denen man dort denkt oder tätig ist, sind ein Ozean – im Vergleich zu unserem kleinen Teich.

Soweit es uns betrifft, wir gehen mit den Daten unserer Kundschaft sehr sorgfältig um, das überwacht regelmäßig ein unabhängiger Datenschutzbeauftragter.

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