
ETWAS MEHR PLANUNGSSICHERHEIT FÜR IMMOBILIENEIGENTÜMER
Die Bundesregierung hat gestern die Eckpunkte einer Reform des Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgestellt. Das bisher unter der umstrittenen 65-Prozent-Regel bekannte „Heizungsgesetz“ soll technologieoffener, flexibler und – nach jahrelanger Verunsicherung vieler Hauseigentümer – planbarer werden.
Nach monatelangen Debatten zwischen Union und SPD steht nun fest:
- Die strikte Pflicht, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt.
- Funktionierende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterhin installiert und genutzt werden, solange sie den steigenden Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffe genügen.
- Ab 1. Januar 2029 gilt eine schrittweise verpflichtende Beimischung von mindestens 10 % CO₂-neutralem Biomethan oder synthetischen Brennstoffen („Bio-Treppe“), die bis **2040 weiter ansteigen soll.
- Das Gesetz soll noch vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Diese Reform wird „Gebäudemodernisierungsgesetz“ genannt und ersetzt das zuvor stark kritisierte GEG aus der Ampel-Koalition.
HAUS & GRUND: „VERLÄSSLICHKEIT STATT ÜBERREGULIERUNG“
Der große Hauseigentümerverband Haus & Grund Deutschland bewertet die Einigung als wichtigen Schritt hin zu mehr Verlässlichkeit für Eigentümer. Nach monatelanger Unsicherheit gebe es nun endlich Planungssicherheit, statt kurzfristiger Verpflichtungen für technisch und wirtschaftlich schwer umsetzbare Lösungen. Der Verband betont: Klimaschutz im Gebäudebestand kann nur mit und nicht gegen die Eigentümer gelingen – ein Grundsatz, den die neue Reform stärker berücksichtigt als das ursprüngliche Gesetz.
Positiv hervorgehoben wird, dass funktionierende Heizungen nicht mehr zwingend ausgetauscht werden müssen. Eigentümer können nun modernisieren, wenn es wirtschaftlich und technisch sinnvoll ist, nicht bloß weil eine gesetzliche Pflicht besteht.
Auch die vereinfachte kommunale Wärmeplanung, die künftig transparenter und mit stärkerer Einbindung der Eigentümer erfolgen soll, wird grundsätzlich begrüßt.
KERNÄNDERUNGEN IM NEUEN GEBÄUDEMODERNISIERUNGSGESETZ
Zulässige Heizsysteme
✔ Öl- und Gasheizungen weiterhin erlaubt
✔ Technologieneutralität statt starre 65 %-Regelung
Bio-Treppe
✔ ab 2029: ≥ 10 % CO₂-neutrale Brennstoffe
✔ stufenweise Erhöhung bis 2040
Bestehende Anlagen
✔ funktionierende Heizungen bleiben zulässig
✔ kein verpflichtender Austausch nur wegen Gesetz
Projektzeitplan
✔ Eckpunkte vorgelegt
✔ Gesetzentwurf bis Frühjahr 2026
✔ geplantes Inkrafttreten: 01.07.2026
EINORDNUNG: KLIMASCHUTZ MIT REALISMUS UND AUGENMASS
Die Reform soll die energetische Modernisierung des Gebäudebestands nicht bremsen, sondern steuerbar machen. Die ursprüngliche 65 %-Vorgabe wurde von Kritikern als technisch schwer umsetzbar und potenziell kostentreibend für private Eigentümer empfunden.
Kritik von Umweltverbänden und Teilen der Erneuerbare-Energien-Branche bleibt bestehen: Sie halten die neue Regelung für eine Abschwächung der Klimaziele und warnen vor Versorgungskonkurrenz um „grüne Gase“.
Die Koalition argumentiert hingegen, dass eine klimafreundliche Wärmewende nur mit Akzeptanz der Eigentümer gelingt, und dass technologieoffene, wirtschaftlich tragfähige Lösungen wichtiger seien als dogmatische Vorgaben.
FAZIT VON JO. WOLTER IMMOBILIEN, BRAUNSCHWEIG
Die Neuausrichtung des Gebäudeenergiegesetzes ist ein pragmatischer Schritt: Er entlastet Eigentümer von starren Vorgaben, schafft Planungssicherheit und technologische Offenheit und verbindet Klimaschutz mit wirtschaftlicher Umsetzbarkeit.
Kritisch bleibt, wie schnell klimafreundliche Energieträger – insbesondere Biomethan – in ausreichender Menge verfügbar sein werden und wie sich die neuen Vorgaben auf die langfristigen CO₂-Zielpfade auswirken. Aber: Die Reform ist ein Schritt in die richtige Richtung, weil sie realistische Handlungsspielräume schafft, statt Eigentümer auf starren Vorgaben sitzen zu lassen.
Quellen:
Aktuelle Medienberichte zu Eckpunkten der Reform und Bewertung der Koalition sowie Stellungnahmen von Verbänden.
Jo. Wolter Immobilien GmbH, Braunschweig, Autor Thorsten Moll.
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