Rauchwarnmelder BGH

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Mieter der Hausverwaltung,

zum neuen Jahr endet die Übergangsfrist für das Anbringen von Rauchmeldern. Ab 2016 müssen auch alle Bestandsgebäude mit Brandmeldern ausgestattet sein, und zwar alle Kinderzimmer, Schlafräume und Flure, die als Fluchtweg dienen.

Aus gegebenen Anlass und zu Ihrer Information geben wir Ihnen nebenstehend das akutellste Urteil des Bundesgerichteshofes wieder, welches wir derzeit in unseren Hausverwaltungen im Auftrag der Eigentümer umsetzen.

Mit freundlichem Gruß

Jo. Wolter Immobilien

– Ihre Hausverwaltung –