Renditeimmobilien Braunschweig

Umfrage zum Mietausfall von Gewerbemieten

Eine aktuelle, repräsentative Umfrage von Civey ergab kürzlich, dass eine deutliche Mehrheit der Befragten es für unsolidarisch hält, wenn Firmen aufgrund der Corona-Pandemie keine Gewerbemieten mehr zahlen wollen. Zwar hat die Bundesregierung mit einer möglichen Stundung der Mieten bei Corona-bedingten Problemen den (Gewerbe-)Mieter vermeintlich geschützt, jedoch wird damit das Problem letzten Endes mit diesen erzwungenen Stundungsdarlehen an die Vermieter weitergegeben.

Schutz der Vermieter

In einem aktuellen Beitrag in der AIZ 4-5/2020 äußert sich auch IVD (Immobilien Verband Deutschland) -Präsident Jürgen Michael Schick zu der Thematik und gibt zu bedenken, dass, gerade wenn die Stundung von fälligen Mieten und der mit den Maßnahmen der Bundesregierung verbundene stärkere Kündigungsschutz über die avisierten drei Monate hinaus gilt, dies zum Problem für viele kleinere Vermieter werden kann.

Der Gesetzgeber ist gefragt

Abschließend stellt Herr Schick in seinem genannten Beitrag fest, dass die Probleme, die aus den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entstehen, nicht einfach an die Eigentümer und Vermieter weitergeschoben  werden dürfen und endet mit den optimistischen Worten: „Die Bundesregierung wird hier hoffentlich schnell nachjustieren.“

Praxisbeispiel Hausverwaltung Braunschweig

Inzwischen fordern viele Gewerbemieter nicht nur den von der Politik auferlegten Kredit ein, sondern darüber hinaus auch noch generelle Nachlässe. Hier fallen insbesondere bei Großkonzernen, welche wir aus Gründen des offenen Verhandlungsstands nicht benennen, die Hemmschwellen, was die Einhaltung von Verträgen angeht.

„Pacta sunt servanda“ (Verträge sind einzuhalten) wird damit zur Einbahnstraße oder einer wertlosen Floskel degradiert.

Argumentiert wird häufig, dass die Stundung ja Rückstellungen bedinge und insofern das aktuelle Liquiditätsproblem des gewerblichen Mieters nicht löse.

Auf etwaige Liquiditätsengpässe mittelständischer Vermieter wird jedoch nicht eingegangen, man ist im Gegenzug also selbst unsolidarisch und vor allem auch unempathisch.

Eine universelle Lösung gibt es nicht, aber man muss auch nicht einfach vor dem forschen Auftreten deren Verhandler einknicken; wir verhandeln in diesem Zusammenhang gern „Quid pro Quo“ – gewähren einen zeitlich begrenzten (!) Nachlass für ein z.B. 5-Jährige Vertragsverlängerung.