Themen im Januar: Renditeimmobilien, Sozialwohnungen, Insolvenzen Projektentwickler, Immobilienverkauf zum Bestpreis (Urteil), Neu bei Jo. Wolter Immobilien


RENDITEIMMOBILIEN: FINANZLÜCKE BETRÄGT 77 MILLIARDEN EURO

Laut einer CBRE-Studie wurden von 2019 bis 2022 Kredite für deutsche Gewerbeimmobilien im Volumen von ca. 228 Mrd. Euro aufgenommen. Diese Kredite stehen in den nächsten vier Jahren zur Refinanzierung an. Bei gut einem Drittel, also ca. 77 Mrd. Euro, wird die Refinanzierung aufgrund der aktuellen Kapitalwerte und Kreditzinsen sowie Beschränkungen beim Beleihungsauslauf schwierig bis unmöglich.

Am stärksten sind Mehrfamilienhäuser (46 % bzw. 35,6 Mrd. Euro) und Büros (45 % bzw. 34,9 Mrd. Euro) betroffen, deutlich geringer sind die Lücken bei Logistik- und Einzelhandelsimmobilien (jeweils 4,3 % bzw. 3,3 Mrd. Euro). In Deutschland, so ein weiteres Ergebnis, ist der Anteil problematischer Immobilienkredite höher als im europäischen Schnitt (27,5 % bzw. 176 von 640 Mrd. Euro).


POLITISCHER WIRBEL UM SOZIALWOHNUNGEN

Bauministerin Geywitz hat Zahlen zum sozialen Wohnungsbau scharf kritisiert. Eine Pestel-Studie hatte am 16.01.2024 ein Defizit von 912.500 Sozialwohnungen genannt.

Bis 2030 würden 2 Mio. Sozialwohnungen benötigt, aktuell gebe es nur 1,09 Mio., so die Studie im Auftrag eines Bündnisses, dem u.a. der Mieterbund angehört. Der Staat gebe mittlerweile jährlich mehr als 20 Mrd. Euro für die Unterstützung bedürftiger Menschen beim Wohnen aus, aber nur 4 Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau. Das IW Köln hatte am Montag gewarnt, der Sozialwohnungsbestand werde Ende 2024 die Marke von 1 Mio. unterschreiten.

DAS SAGT DIE BUNDESBAUMINISTERIN

“Die Pestel-Studie halte ich persönlich für hochgradig unseriös. Das sind Zahlen, die sich die Kollegen ausgedacht haben”, sagte Geywitz in der “ARD”.

Sie sei zuversichtlich, dass der Bestand wieder wachse, weil mehr geförderte Wohnungen entstehen als aus der Mietpreisbindung fallen, so, wie das etwa in Hamburg schon der Fall sei. Die Autoren verteidigen ihre Studienergebnisse. Geywitz wolle diese “durch Unterstellung der Falschinformation untergraben”.

PESTEL-STUDIE NICHT SERIÖS

Sonderlich seriös mutet die Pestel-Studie wirklich nicht an.

Exporten sind sich einig, dass ungefähr 800.000 Wohneinheiten bundesweit fehlen, ein Teil davon wären dann auch Sozialwohnungen. Da gibt es unterschiedliche Zählweisen, aber die Zahl von Pestel ist in jedem Fall völlig aus der Luft gegriffen und massiv übertrieben. Gut, dass die Bundesbauministerin auf diesen Unfug entsprechend klar und deutlich reagiert hat. 


INSOLVENZLISTE PROJEKTENTWICKLER

Während die Bauträger und Projektentwickler weiter reihenweise Insolvenz anmelden, halten Regierung und EZB an Ihrer Blockadepolitik fest. Das geht inzwischen so weit, dass Thomas Daily eine Insolvenzliste führt. Allein am 17.01.2024 wurde diese Liste um 70 Projekte ergänzt. Einsehbar ist sie allerdings nur für Premium-Kunden: Insolvenzliste für TD-Premium- Kunden


INTERESSANTES URTEIL AUS DEM IMMOBILIENMAKLERRECHT

UNLAUTERER WETTBEWERB!

Bei der Werbung eines Immobilienmaklers mit der Aussage: „Wir verkaufen Ihre Immobilie zum Bestpreis“ handelt es sich um eine irreführende Alleinstellungsbehauptung, wenn der Werbende keine Umstände aufzeigen kann, die gerade seiner Tätigkeit eine außergewöhnlich günstige Preisgestaltung für den Verkäufer zuschreiben können.

Entscheidend ist hierbei, dass Immobilien – anders als andere Handelsgüter – stets Unikate sind, für die keine Vergleichspreise existieren. Die Behauptung ist daher nicht beweisbar und somit irreführend und unlauter – wer sowas dennoch tut, ist hochgradig unseriös.

LG Leipzig, Urteil vom 13.07.2022; 05 O 552/22

SACHVERHALT

Ein Immobilienmakler warb auf seinem Online-Portal u.a. mit der Aussage

„Wir verkaufen Ihre Immobilie zum Bestpreis“.

Die Wettbewerbszentrale sah darin einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß aufgrund einer irreführenden Alleinstellungsbehauptung, da die Behauptung nicht beweisbar sei und mahnte den Immobilienmakler ab. Dieser gab keine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, sodass dieser auf Unterlassung verklagt worden ist.

ENTSCHEIDUNG DES LANDGERICHTS

Die Klage hat Erfolg. Das Landgericht Leipzig stuft die Werbeaussage des Maklers als unzulässige Alleinstellungswerbung ein und verbietet die Aussage. Das Gericht betont dabei, dass dann, wenn eine Werbung von einem erheblichen Teil des Publikums dahin verstanden werde, dass der Werbende allgemein oder in bestimmter Hinsicht für sich eine Spitzenstellung auf dem Markt in Anspruch nimmt, eine Werbung mit Alleinstellungsbehauptung vorliege. Dies sei auch hier der Fall, weil die typische Ausdrucksweise für eine derartige Selbsteinschätzung die Verwendung des Superlativs sei. Nicht anders verhalte es sich bei der hier verwendeten Wendung “Bestpreis”. Eine solche Alleinstellungsbehauptung sei grundsätzlich nur dann zulässig, wenn sie wahr ist. Hinzukommen müsse, dass der Werbende einen nach Umfang und Dauer deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern hat und dass dieser Vorsprung auch eine Aussicht auf gewisse Stetigkeit bietet. Hieran fehle es aber vorliegend. Auch der beklagte Makler vermochte keine Umstände aufzuzeigen, die gerade seiner Tätigkeit eine außergewöhnlich günstige Preisgestaltung für Verkäufer zuschreiben kann.

FAZIT

Das Urteil des Landgericht Leipzig reiht sich in die Rechtsprechung des Kammergerichts Berlin (Urteil vom 21.06.2019; 5 U 121/18) und des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (Urteil vom 09.12.2021; 5 U 180/20) nahtlos ein, die zuvor ebenfalls ähnliche Bestpreis-Werbungen als irreführend und unlauter und damit als Wettbewerbsverstoß eingeordnet hatten. Entscheidend ist hierbei, dass Immobilien – anders als andere Handelsgüter – stets Unikate sind, für die keine Vergleichspreise existieren. Die Behauptung ist daher nicht beweisbar und somit irreführend und unlauter gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 UWG.


IN EIGENER SACHE

NEU IM TEAM

Unsere Hausverwaltung hat sich ab Februar 2024 nochmals verstärkt. Mehr dazu in demnächst in der Rubrik „Team

NEU IM HAUSVERWALTUNGSBESTAND

Im Braunschweiger Stadtgebiet wurden uns ab 01.01.2024 zwei „neue“ Mehrfamilienhäuser anvertraut.

NEU IM VERKAUF

Zwei unprätentiöse Mehrfamilienhäuser sind beauftragt, eines in Wolfenbüttel, eines in Braunschweig. Wir recherchieren nun alle Informationen und werden die Angebote planmäßig im Laufe des April veröffentlichen.

WARTEZEIT ZWISCHEN IMMOBILIENAKQUISE UND VERTRIEBSBEGINN

Wenn es nach uns geht, starten wir so schnell wie möglich. Na klar!

Aber wir starten erst, wenn wir sämtliche Unterlagen, die unsere Kunden voraussichtlich benötigen werden, beisammen haben. Keine halben Sachen ist unser Motto.

Wenn allerdings andere Dienstleister oder Behörden für eine einfache Auskunft sechs bis acht Wochen benötigen, dann dauert es bei uns entsprechend auch länger. Hier eine Antwort die wir kürzlich auf eine Anfrage bekamen, die man binnen zehn Minuten schriftlich beantworten könnte.

„Die Bearbeitung Ihres Anliegens kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens 6-8 Wochen und sehen Sie von Rückfragen ab.“ 

An uns soll es nicht liegen, aber unter diesen Bedingungen müssen wir längere Recherchezeiten einplanen.


© Jo.Wolter Immobilien, Braunschweig, 31.01.2024

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