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Berlin/Braunschweig – Die Bundesregierung hat sich auf eine lang erwartete Reform des Baugesetzbuches verständigt: Mit der Einführung des neuen § 246e BauGB – dem sogenannten „Bauturbo“ – sollen Bauverfahren in Deutschland deutlich beschleunigt werden. Das Bundeskabinett wird die entsprechende Gesetzesnovelle am Mittwoch verabschieden.

Ziel der Neuregelung ist es, Kommunen mehr Handlungsspielraum zu geben, um Wohnraum flexibel und zügig zu schaffen – auch ohne förmlichen Bebauungsplan. Der neue Paragraf erlaubt es den Städten und Gemeinden, Abweichungen zu genehmigen und somit Nachverdichtungen, Aufstockungen und Neubauten auch dort zu ermöglichen, wo herkömmliche Planverfahren viel zu lange dauern würden.


NEUBAU AUCH FÜR EINZELHÄUSER – OHNE MINDESTGRENZE

Ein entscheidender Punkt der Einigung: Entgegen früherer Entwürfe wird keine Mindestanzahl an Wohneinheiten gefordert. Damit sind auch Einzel- und Doppelhäuser ausdrücklich vom „Bauturbo“ umfasst. Ursprünglich hatte Bauministerin Verena Hubertz (SPD) geplant, eine Untergrenze von sechs Wohneinheiten für Neubauprojekte festzulegen – ein Vorhaben, das nun vom Tisch ist.

„Über den Bauturbo können auch Einfamilienhäuser genehmigt werden“, betonte Jan-Marco Luczak (CDU), baupolitischer Sprecher der Union. Die Bundesregierung sendet damit ein klares Signal: Weniger Bürokratie, mehr Wohnraum.


KEINE REGELUNG NUR FÜR BALLUNGSZENTREN

Auch eine von der SPD zunächst gewünschte Beschränkung auf angespannte Wohnungsmärkte ist nicht Bestandteil der finalen Gesetzesfassung. Damit können auch Kommunen wie Braunschweig oder kleinere Städte und Gemeinden vom beschleunigten Verfahren profitieren.

Makler und Projektentwickler in Niedersachsen und bundesweit dürfen sich freuen: Baurechtliche Prozesse werden flexibler und schneller, was gerade in Zeiten hoher Baukosten und knappen Flächen eine dringend nötige Entlastung bedeutet.


KRITIK VON NATURSCHÜTZERN

Allerdings regt sich auch Widerstand. Der NABU warnt vor einer schleichenden Aushöhlung von Umwelt- und Beteiligungsrechten, wenn der § 246e zum „Standardinstrument“ im Bauwesen werde. Besonders die Verkürzung von Einspruchs- und Prüfverfahren steht bei Umweltschützern in der Kritik.


FAZIT VON JO. WOLTER IMMOBILIEN, BRAUNSCHWEIG

Die Reform des BauGB ist ein notwendiger Schritt, um der zunehmenden Wohnraumknappheit effektiv zu begegnen. Gerade für mittelgroße Städte wie Braunschweig, in denen das Wachstum oft am Flaschenhals der Genehmigungspraxis scheitert, bietet der „Bauturbo“ echte Chancen.

Aber: Damit die Reform wirkt, müssen Kommunen den Mut haben, diese neuen Spielräume auch konsequent zu nutzen.

Das kommende Jahr wird zeigen, ob der politische Wille zur Entbürokratisierung auch in der kommunalen Praxis ankommt – oder weiterhin in Aktenordnern versickert.

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