Die Mietkaution wird ausgezahlt, sobald sie sich erledigt hat. Wenn das Mietverhältnis beendet ist, muss sie als Sicherheit für die Miete nicht mehr einbehalten werden. Sie dient nur noch der Absicherung der letzten Heiz- und Nebenkostenabrechnungen.
Folglich ein Teil davon an Sie ausgezahlt werden.
Die vollständige Rückzahlung der Mietkaution erfolgt NICHT direkt nach Auszug aus der Wohnung, sondern erst dann, wenn alle Abrechnungen abschließend erfolgt sind.
Das kann leider durchaus zwei Jahre in Anspruch nehmen.
Deswegen zahlen wir nur einen Teil der Mietkaution sofort aus und behalten den zu erwartenden Anteil für die noch offenen Heiz- und Betriebskostenabrechnungen ein.
Darauf weisen wir bereits mit dem Mietvertragsabschluß hin – zudem schreiben wir dies generell mit der Kündigungsbestätigung. Trotzdem erhalten wir regelmäßig dazu Rückfragen und haben es hier nochmals erklärt.
Beispiel für lange Wartezeit bei der Kautionsauszahlung:
Der Mieter zieht im Januar 2025 aus.
a) Das laufende Kalenderjahr muss beendet sein, um es abrechnen zu können.
Mit dem buchhalterischen Jahresabschluss für 2025 kann logischerweise frühestens 01.01.2025 begonnen werden. Da wartet der Mieter in diesem Fall dann bereits elf Monate.
b) Erstellung der Abrechnung für unseren Auftraggeber, den Hauseigentümer
Erfahrungsgemäß haben wir früher bis zum Ende des ersten Quartals alle Belege erhalten und konnten dann die Abrechnung mit dem Hauseigentümer fertigstellen.
Leider warten wir bei Messdienstleister inzwischen Monate auf die Abrechnungen und dann die Korrekturen der Fehler in den Abrechnungen, bei Behörden auf Belege oder Korrekturen von Fehlbuchungen, Fehlberechnungen oder Zustimmungserklärungen. Manche Eigentümerabrechnungen, die früher im Februar fertig waren, liegen heute, aufgrund Personalengpässen bei unseren „Zuliefern“ etliche Monate, bevor sie versendet werden können.
c) Freigabe durch den Hauseigentümer
Dann müssen wir auf die Freigabe der Hauseigentümer warten. Bei manchen geht das schnell, anderen hingegen lassen alles vom Steuerberater prüfen, wo es leider (wieder aufgrund von Personalmangel) häufig liegen bleibt. Das kann, mit Postlaufzeit durchaus weitere drei bis sechs Monate dauern.
Es ist also durchaus möglich, dass die Kaution ohne unser Verschulden erst Ende 2026 ausgezahlt wird, obwohl der Mieter bereits Anfang 2025 ausgezogen ist.
Regelmäßige Nachfragen beschleunigen übrigens die Zusendung der Abrechnung und die Auszahlung der Restkaution nicht.