Mieter FAQ

FRAGEN AN DIE HAUSVERWALTUNG (FREQUENTLY ASKED QUESTIONS - FAQ)

Obwohl wir manche Themen teilweise bereits mehrfach angesprochen oder schriftlich beantwortet haben, tauchen sie trotzdem immer wieder auf. Damit Sie sich die Frage und eine Wartezeit auf unsere Antwort ersparen können, haben wir sie in diesem Frage- und Antwortkatalog beantwortet.

Bevor Sie uns also eine E-Mail senden und auf die Beantwortung warten müssen, empfehlen wir Ihnen, zu schauen, ob die Antwort auf Ihre Frage hier in den „FAQ“ bereits beantwortet ist. Denn Fragen zu Themen, die hier in diesem Bereich abschließend gelöst werden, werden von uns nicht individuell beantwortet, sondern es wird auf diese Seite verwiesen.

FAQ-Mieter
  • BESICHTIGUNGSTERMINE

    Die Kündigungsfrist für Mietwohnungen beträgt im Allgemeinen drei Monate. Diese Frist sollte ausreichen, um einen Nachmieter zu finden.
    Damit dies gelingt, müssen wir potentiellen Nachmietern die Wohnung zeigen können.
    Damit dies wiederrum möglich ist, muß der ausziehende Mieter der Hausverwaltung die Möglichkeit geben, Besichtigungen durchzuführen.
    Dazu ist er vertraglich verpflichtet!

    Tut er dies nicht oder zu spät , so verstößt er gegen seine Mitwirkungspflicht und schuldet dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens.
    Das kann, wenn dadurch keine lückenlose Anschlußvermietung möglich ist – und dem Vermieter dadurch ein Mietausfall entsteht – teuer werden.
    In den Mietverträgen unserer Hausverwaltung wurde dies bereits vereinbart.

  • FORMULARE

    Wir sind keine Behörde und versuchen, Formulare zu vermeiden – so weit wie möglich.

    Aber das gelingt natürlich nicht immer, denn es gibt Bereiche, in denen es – bei aller Liebe zur Individualität – nicht ohne Struktur geht.
    Dafür haben wir den Downloadbereich. Dort sind die PDF-Dokumente für wiederkehrende Aufgaben / Formulare abgelegt. Dazu gehören z.B. auch Einzugsermächtigungen, Mieterselbstauskünfte oder Wohnungsgeberbescheinigungen.

  • GEBÜHREN FÜR ZUSÄTZLICHE KOPIEN

    Gebühren für Sonderleistungen ergeben sich aus den tatsächlichen Kosten – d.h. sie werden nach Aufwand abgerechnet.

    Wenn wir für Sie eine Kopie eines in den Akten befindlichen Dokumentes anfertigen müssen und diese Tätigkeit inkl. Heraussuchen, Kopieren, wieder abheften, versenden, Buchhaltung Rechnungsstellung und Überwachung des Zahlungseinganges 20 Minuten kostet, sind diese Kosten aufgrund des Stundenlohnes deutlich höher als die reinen Kopierkosten. Deswegen möchten wir Sie ausdrücklich bitten, Ihren Mietvertrag und etwaige Abrechnungen selbst sorgfältig abzuheften, um Ihnen die Kosten und uns die Arbeit zu ersparen.

  • MIETBESCHEINIGUNGEN ODER FORMULARE FÜR DAS JOBCENTER

    Zusatzarbeiten, wie das Ausfüllen von Formularen, welche Sie auch selber ausfüllen könnten, oder eine Mietbescheinigung einzeln und individuell für Sie erstellen, dann berechnen wir dafür unseren Aufwand sowie die Rechnungsstellung, Buchhaltungs- und Überwachungskosten pauschal mit 50,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer (derzeit 19%)

  • HAUSTIERE

    Für Haustiere gibt es keine generellen Regelungen. Soweit es uns betrifft – wir schätzen das Zusammenleben mit Tieren sehr, wir haben selbst einen Bürohund.

    Allerdings liegt die Entscheidung daüber nicht in unserer Hand. Es gibt Häuser, da wird die Haltung befürwortet oder nicht verboten, es gibt jedoch auch Häuser, bei denen der Hauseigentümer Tiere ausdrücklich nicht genehmigt, weil er/sie z.B. allergisch gegen Tierhaare oder Federn ist.

    Bitte fragen Sie uns – so wie es im Mietvertrag steht – in jedem Einzelfall, ob wir Ihnen die Zustimmung erteilen dürfen.

  • KÜNDIGUNG – FRISTEN UND WEITERER ABLAUF

    Die ordentliche Kündigungsfrist für Mietwohnungen beträgt (sofern nichts anderes vereinbart ist) drei Monate zum Monatsende. Alles weitere finden Sie in Ihrem Mietvertrag.

    Sofern Sie einen Nachmieter stellen wollen, stimmen Sie sich bitte mit Ihrem Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin aus unserer Hausverwaltung ab, lesen Sie dazu biotte auch die Hinweise zu den FAQ / Nachmieter – bevor Sie sich auf die Suche machen.

  • MIETBESCHEINIGUNG

    Zumeist werden hierfür Formulare vom zukünftigen Vermieter gestellt. Bitte füllen Sie das Formular selbst vollständig und wahrheitsgemäß aus. Alternativ können Sie es auch selbst wahrheitsgemäß erstellen. Dann können wir es unterschreiben und ohne Berechnung zurück senden.

  • MIETKAUTION - HÖHE

    Die Mietkaution (auch Mietsicherheit genannt) beträgt bei allen Mietwohnungen unserer Hausverwaltung generell drei Kaltmieten.

  • MIETKAUTION - AUSZAHLUNG NACH AUSZUG

    Die Mietkaution wird ausgezahlt, sobald sie sich erledigt hat. Wenn das Mietverhältnis beendet ist, muss sie als Sicherheit für die Miete nicht mehr einbehalten werden. Sie dient nur noch der Absicherung der letzten Heiz- und Nebenkostenabrechnungen.

    Folglich ein Teil davon an Sie ausgezahlt werden.

    Die vollständige Rückzahlung der Mietkaution erfolgt NICHT direkt nach Auszug aus der Wohnung, sondern erst dann, wenn alle Abrechnungen abschließend erfolgt sind.

    Das kann leider durchaus zwei Jahre in Anspruch nehmen.

    Deswegen zahlen wir nur einen Teil der Mietkaution sofort aus und behalten den zu erwartenden Anteil für die noch offenen Heiz- und Betriebskostenabrechnungen ein.

    Darauf weisen wir bereits mit dem Mietvertragsabschluß hin – zudem schreiben wir dies generell mit der Kündigungsbestätigung. Trotzdem erhalten wir regelmäßig dazu Rückfragen und haben es hier nochmals erklärt.

    Beispiel für lange Wartezeit bei der Kautionsauszahlung:
    Der Mieter zieht im Januar 2025 aus.

    a) Das laufende Kalenderjahr muss beendet sein, um es abrechnen zu können.
    Mit dem buchhalterischen Jahresabschluss für 2025 kann logischerweise frühestens 01.01.2025 begonnen werden. Da wartet der Mieter in diesem Fall dann bereits elf Monate.

    b) Erstellung der Abrechnung für unseren Auftraggeber, den Hauseigentümer
    Erfahrungsgemäß haben wir früher bis zum Ende des ersten Quartals alle Belege erhalten und konnten dann die Abrechnung mit dem Hauseigentümer fertigstellen.
    Leider warten wir bei Messdienstleister inzwischen Monate auf die Abrechnungen und dann die Korrekturen der Fehler in den Abrechnungen, bei Behörden auf Belege oder Korrekturen von Fehlbuchungen, Fehlberechnungen oder Zustimmungserklärungen. Manche Eigentümerabrechnungen, die früher im Februar fertig waren, liegen heute, aufgrund Personalengpässen bei unseren „Zuliefern“ etliche Monate, bevor sie versendet werden können.

    c) Freigabe durch den Hauseigentümer
    Dann müssen wir auf die Freigabe der Hauseigentümer warten. Bei manchen geht das schnell, anderen hingegen lassen alles vom Steuerberater prüfen, wo es leider (wieder aufgrund von Personalmangel) häufig liegen bleibt. Das kann, mit Postlaufzeit durchaus weitere drei bis sechs Monate dauern.

    Es ist also durchaus möglich, dass die Kaution ohne unser Verschulden erst Ende 2026 ausgezahlt wird, obwohl der Mieter bereits Anfang 2025 ausgezogen ist.

    Regelmäßige Nachfragen beschleunigen übrigens die Zusendung der Abrechnung und die Auszahlung der Restkaution nicht.

  • NACHMIETER

    Wenn Sie uns einen Nachmieter stellen möchten, weil Sie gern früher aus dem Mietvertrag entlassen werden möchten, dann wollen wir das zwar befürworten, aber nicht generell zustimmen. Bitte gehen Sie davon aus, daß wir die Bonität und Eignung des Mieters prüfen wollen.

    Bitte berücksichtigen Sie auch, daß es Regeln und Abläufe gibt, nach denen wir arbeiten, bzw. an denen wir uns orientieren. Ihr potentieller Nachmieter sollte also nicht nur eine vollständig ausgefüllte Selbstauskunft vorlegen, sondern zudem auch die unterschriebene Schufaerklärung beifügen. Eine Gehaltsbescheinigung und eine Kopie des Personalausweises werden zudem benötigt. Der Mieter sollte bereits die neue Miete kennen und auch wissen, daß eine Mietsicherheit (Kaution) und Einzugsermächtigung für das Mietverhältnis unabdingbar sind.
    Sollten Sie also einen Nachmieter stellen wollen, so macht es Sinn, die weitere Abwicklung frühzeitig mit der Hausverwaltung zu besprechen.

  • RAUCHWARNMELDER

    Zum Thema Rauchwarnmelder wurde mit dessen Einführung bereits Etliches geschrieben, was sich allerdings glücklicherweise inzwischen erledigt hat und deswegen hier nicht wiedergegeben werden muß. Sofern Sie renovieren möchten und die Rauchwarnmelder zu diesem Zweck abnehmen, sollten Sie sie waagerecht halten, lagern und innerhalb einer Frist von 14 Tagen wieder montiert haben, damit der jeweilige Anbieter sie nicht ggfs. später resetten muß, damit sie funktionieren.

  • SCHUFA ERKLÄRUNG – BEDEUTUNG UND FOLGEN

    Die Schufaerklärung haben Sie vor Abschluß des Mietvertrages abgegeben und wir haben Sie geprüft und uns für Sie als Mieter entschieden. Wenn sich Ihr Schufa-Score verschlechtert, erfahren wir das nicht. Wenn Sie allerdings bei uns die Miete nur schleppend zahlen, melden wir das an die Schufa – und das kann dann Ihren Schufa-Score genauso verschlechtern, als wenn Sie Raten z.B. für eine Fahrzeugfinanzierung nicht bezahlen. Deswegen empfehlen wir ausdrücklich: Sprechen Sie rechtzeitig mit uns, bevor Lastschriften platzen und wir Sie mahnen müssen.

  • UNTERVERMIETUNG

    Einer Untervermietung muss die Hausverwaltung generell zustimmen, sonst steht der Hausverwaltung ein Kündigungsrecht zu.

    Um dies zu vermeiden. Sollten Sie (als unser Mieter) untervermieten wollen – so müssen Sie uns eine vollständig ausgefüllte Selbstauskunft von Ihrem potentiellen Mieter zukommen lassen.

    Bitte beachten Sie hierbei, daß – auch wenn wir der Untervermietung zustimmen – etwaige Risiken aus den Handlungen Ihres Mieters bei Ihnen liegen. Die Hausverwaltung geht kein Vertragsverhältnis mit Ihrem Untermieter ein! Sämtliche vertragliche Risiken und Pflichten liegen insofern beim Mieter – dies schließt auch die Pflicht ein, eine Wohnungsgeberbescheinigung für den Untermieter zu erstellen.

  • VORABNAHMETERMIN

    Siehe Wohnungsübergabe

  • WOHNUNGSÜBERGABE / WOHNUNGSABNAHME / VORABNABNAHME

    Nach Ihrer Kündigung erhalten Sie von uns unaufgefordert ein Bestätigungsschreiben, in welchem wir Sie über den weiteren Ablauf und die Notwendigkeit eines VORABNAHMETERMINS hinweisen. Bei diesem Termin besprechen wir dann den weiteren Ablauf.

  • WOHNUNGSGEBERBESCHEINIGUNG

    Die Wohnungsgeberbescheinigung wird jedem Mieter in Zusammenhang mit dem Mietvertragsabschluß in unserem Büro ausgehändigt.

    Sofern Sie Ihre Bescheinigung vermissen – schauen Sie doch einfach dort, wo Sie den Mietvertrag abgeheftet haben. Dort könnte sie sein.

    Bitte beachten Sie, daß Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Mietvertragsbeginn ummelden müssen. Zur Ummeldung sind Sie nicht nur durch die Vereinbarung im Mietvertrag verpflichtet, sondern auch gesetzlich.

    Wenn Sie eine Wohnungsgeberbescheinigung für einen UNTERmieter benötigen, so müssen Sie diese selber erstellen, denn Ihr Untermieter schließt den Mietvertrag mit Ihnen, nicht mit der Hausverwaltung. Somit sind Sie der Vermieter – mit allen Rechtsfolgen, nicht nur was die Haftung und alle Rechtsfolgen angeht, sondern auch für die Wohnungsgeberbescheinigung.